LANDESVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG


23. September 2025

NPD T-Hemd weiterhin erlaubt

Das Polizeipräsidium Ravensburg hat eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der es heißt: Mit Anzeigen rechnen muß ein 49-Jähriger, der am Donnerstagmorgen kurz nach 9 Uhr vor dem Amtsgericht in der Bahnhofstraße für Aufsehen gesorgt hat. Ein Justizbeamter meldete den Mann demnach bei der Polizei, „weil dieser augenscheinlich mit einer Waffe und Kleidung mit verfassungsfeindlicher Aufschrift herumlief.“ Auf Nachfrage teilt das Polizeipräsidium Ravensburg mit, daß es sich dabei um ein T-Hemd der NPD gehandelt haben soll.

Unreflektiert wird dieser Nonsens von den BRD-Medien weiterverbreitet. Zum T-Hemd ist zu sagen, daß jenes lediglich das NPD-Logo und einen Teil des Liedes der Deutschen ziert. Weder das NPD-Logo noch unsere Nationalhymne sind verboten oder auch nur verfassungsfeindlich. Im Gegensatz zur BRD-hofierten Einreise zahlreicher Fremdländer, kann das T-Hemd ganz legal erworben werden.

Des Weiteren ist von Waffen die Rede, dabei handelte es sich um ein Taschenmesser und um ein Tierabwehrspray. Beide Gegenstände unterliegen nicht dem Waffengesetz und deshalb liegt auch hier keine Straftat vor. Ob die Polizei aus Unwissenheit oder antideutschem Kalkül den Mann verfolgt, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir solidarisieren uns ausdrücklich mit allen Deutschen, die in der BRD politisch verfolgt werden und fordern das Polizeipräsidium Ravensburg auf, zukünftig auf Willkürmaßnahmen zu verzichten.

Selbstverständlich ist unser NPD T-Hemd in unserem Netzladen weiterhin erhältlich.

npdmaterial.de